19.06.2014
Zur Klärung von Zweifeln kann die Straßenverkehrsbehörde eine Eignungsbegutachtung (Facharzt, medizinisch-psychologische Untersuchung, sog. MPU oder "Idiotentest") auf Kosten der betroffenen Person anordnen. Kommt die Person der Anordnung nicht nach, wird ihr der Führerschein ebenfalls entzogen (§ 4 Straßenverkehrsgesetz und § 15b Straßenverkehrszulassungsordnung).
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